Vielfalt Leben – Inklusion bringt weiter

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) macht sich stark für Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt. 

Deutschland ratifizierte 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dadurch wurde auch die Idee der Inklusion bekannt – insbesondere mit einem Fokus auf Menschen mit Behinderungen.

Die UN-BRK macht Behinderung nicht an einem amtlich festgestellten Grad der Behinderung fest. Deshalb gehören zur Zielgruppe dieses Aktionsplans Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern (Art. 1 UN-BRK).

Teilhabe am Arbeitsmarkt für persönliche Selbstbestimmung

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben. Eine Voraussetzung dafür: Sie können am Arbeitsleben selbstbestimmt teilnehmen und sind so unter anderem in der Lage, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Teilhabe am Arbeitsmarkt ist damit auch Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA legen großen Wert darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen respektvoll zu begegnen und gleichberechtigt zu unterstützen – nicht erst seit Inkrafttreten der UN-BRK. Wir sind uns der Vorbildfunktion bewusst, die wir als großer Arbeitgeber und Dienstleister am Arbeitsmarkt haben.

Anpassung von Strukturen: Aktionsplan Inklusion

Die BA möchte Strukturen verändern und das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen schärfen. Deshalb hat sie einen Aktionsplan Inklusion entwickelt und daraus Maßnahmen abgeleitet. Diese sollen dafür sorgen, dass die UN-BRK planvoll und zielgerichtet umgesetzt wird.

Mit dem Aktionsplan sowie dem Maßnahmenkatalog aus dem Jahr 2020 verpflichtet sich die BA dazu, einen Beitrag zur Umsetzung der UN BRK zu leisten und sie sichtbar werden zu lassen.

Aktionsplan Inklusion

In ganz Deutschland gibt es zahlreiche Initiativen und Netzwerke für gelebte Inklusion. Eine Herausforderung für ihren Erfolg sind dabei die vielen Akteurinnen und Akteure sowie die große Bandbreite der Rahmenbedingungen.

In der Vergangenheit haben die Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter immer wieder gezeigt: Inklusion gelingt vor allem dann, wenn ein direkter Austausch zwischen allen Handelnden stattfindet.

Doch die BA will mehr als auf Beispiele guter Praxis verweisen. Mit dem Aktionsplan Inklusion möchte sie die nächsten Schritte aufzeigen, durch die Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt vorangebracht werden kann.

Aktive Beteiligung von Kundinnen und Kunden

An der Erstellung des Aktionsplans haben Kundinnen und Kunden aktiv mitgewirkt – vor allem in Form von Workshops in Agenturen für Arbeit und Jobcentern. Die Ergebnisse dieser Veranstaltungen sind heute Teil des Aktionsplans.

Aufbau des Aktionsplans

Der Aktionsplan sieht 4 zentrale Handlungsfelder vor:  

  • Bewusstseinsbildung und Qualifizierung (Artikel 8 UN-BRK)
  • Barrierefreiheit (Artikel 9 UN-BRK)
  • Partizipation und Konsultation (Artikel 4 UN-BRK)
  • Inklusive Teilhabe am Arbeitsleben (Artikel 24, 26, 27 UN-BRK)

Für jedes Handlungsfeld sind Ziele, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und ein Zeitrahmen für die mittel- bis langfristige Umsetzung festgelegt.

Mittel- bis langfristige Perspektive

Die Maßnahmen des Aktionsplanes sind nicht von heute auf morgen innerhalb der BA und am Arbeitsmarkt umsetzbar. Doch der Aktionsplan mit seinen Zielen ist ein praktikables Instrument, um unseren inklusiven Weg gemeinsam mit unseren Partner-Organisationen sowie unseren Kundinnen und Kunden vor Ort erfolgreich fortzusetzen.

Erster Fortschrittsbericht zum Aktionsplan Inklusion

Im Jahr 2022 ist der erste Fortschrittsbericht zum Aktionsplan Inklusion erschienen, der eine Zwischenbilanz zieht, was bis zum 31. Dezember 2021 erreicht wurde, welche Erkenntnisse gewonnen wurden und was es weiterhin zu tun gibt.

Zum Fortschrittsbericht gehört auch eine Zwischenbilanz zum Maßnahmenkatalog Aktionsplans Inklusion.

Von den 143 Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs wurden bis Ende des Jahres 2021 39 Maßnahmen erledigt; 91 Maßnahmen befinden sich in Bearbeitung, 12 Maßnahmen sind noch in Planung und eine Maßnahme wurde nach Überprüfung nicht weiter verfolgt.

Instrumentenkoffer zur Umsetzung der Inklusionsvereinbarung

Die BA bewegt Inklusion auch intern als Arbeitgeberin. Unter anderem haben dazu der Vorstand der BA, die Hauptschwerbehindertenvertretung und der Hauptpersonalrat der BA eine Inklusionsvereinbarung nach Paragraph 166 SGB IX geschlossen.

Viele Kolleginnen und Kollegen mit und ohne Behinderungen haben daran mitgewirkt, konkrete Vorschläge und praxisnahe Beispiele zusammenzutragen, wie die Ziele dieser Inklusionsvereinbarung erreicht werden können. Diese Vorschläge wurden in einem Instrumentenkoffer zusammengefasst.

Der Instrumentenkoffer ist eine Maßnahme des Handlungsfeldes „Inklusive Teilhabe am Arbeitsleben“ des Aktionsplans Inklusion.

Seit Januar 2021 steht er als gedruckte Broschüre zur Verfügung, um bei Interesse auch von anderen Organisationen und Unternehmen als Anregung genutzt werden zu können.

Hinweis

Folgende Dokumente im PDF-Format finden Sie am Ende dieser Seite im Bereich „Downloads“:

  • Aktionsplan
  • Maßnahmenkatalog
  • Instrumentenkoffer zur Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
  • Erster Fortschrittsbericht zum Aktionsplan Inklusion
  • Zwischenbilanz zum Maßnahmenkatalog des Aktionsplans Inklusion

Die Print-Ausgabe des Aktionsplans können Sie bestellen. Schreiben Sie dafür einfach eine Mail an: