Deutschland ratifizierte 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dadurch wurde auch die Idee der Inklusion bekannt – insbesondere mit einem Fokus auf Menschen mit Behinderungen.
Die UN-BRK macht Behinderung nicht an einem amtlich festgestellten Grad der Behinderung fest. Deshalb gehören zur Zielgruppe dieses Aktionsplans Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern (Art. 1 UN-BRK).