Bitte beachten Sie:
Weisungen können teilweise durch Nachfolgeregelungen geändert sein. Bei Überschneidungen zwischen Gesetz und Weisung gilt im Zweifel das Gesetz.
Die Weisungen können nicht jeden Einzelfall berücksichtigen. In Detailfragen wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit vor Ort. Dort stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen mit ihrem Fachwissen gern zur Verfügung.
Für die Weisungen beansprucht die Bundesagentur für Arbeit Urheberschutz. Eine Verwertung mit Gewinnerzielungsabsicht ist nicht gestattet.
Stand: 15.12.2017