Möchten Sie Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Geduldete beschäftigen, müssen Sie die Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde einholen. Diese muss in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen. Dies gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung.
Die BA muss nicht zustimmen bei:
- positiv:einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
- positiv:Bewerberinnen und Bewerbern mit Hochschulabschluss, die die Voraussetzungen der Blauen Karte EU erfüllen und die obere Gehaltsgrenze einhalten.
- positiv:Praktika zur Berufsorientierung oder im Rahmen einer Berufs- oder Hochschulausbildung bis zu 3 Monaten.
- positiv:einem Aufenthalt in Deutschland von mehr als 4 Jahren.