So beantragen Sie eine Beschäftigung
Je nach Aufenthaltsstatus muss die Beschäftigung von Geflüchteten vorab genehmigt werden. Wie Sie die Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier.
Prüfen Sie den Aufenthaltsstatus der Bewerberin oder des Bewerbers.
Ob und wie Sie einen geflüchteten Menschen beschäftigen dürfen, hängt von seinem Aufenthaltsstatus ab.
Erfahren Sie mehr zum Aufenthaltsstatus und seiner Bedeutung für Sie als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Beschleunigen Sie das Verfahren - mit einer Vorabzustimmung
Sie können vorab prüfen lassen, ob die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmt. Im Anschluss kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer direkt ein Visum beziehungsweise einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. So können Sie besser planen und die Zulassung zum Arbeitsmarkt beschleunigen.
Stellen Sie den Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung.
Der oder die Geflüchtete muss bei der zuständigen Ausländerbehörde den Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung stellen. Als Arbeitgeber können Sie das übernehmen, sofern Sie eine Vollmacht haben.
Warten Sie ab, bis die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmungsanfrage bearbeitet hat.
Bei Bedarf schaltet die Ausländerbehörde die Bundesagentur für Arbeit ein. Diese führt dann eine Arbeitsmarktprüfung sowie eine Vorrangprüfung durch. Haben Sie eine Vorabprüfung beantragt, so ist dieser Schritt bereits geschehen.
Damit haben Sie alle notwendigen Schritte getan. Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.