Mitwirkung und erforderliche Angaben
Welche Angaben benötigt werden und was Sie dabei beachten müssen.
Für eine Betriebsnummer müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller folgende Mindestangaben machen:
- Bezeichnung, die der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr führt
- Eventuell vorhandene Rechtsformzusätze
- Nicht eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Vor- und Zunamen der Gesellschafterinnen oder der Gesellschafter
- Nicht ins Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen: die ausgeschriebenen Vor- und Zunamen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
- Privathaushalt: ausgeschriebene Vor- und Zunamen des Haushaltsvorstandes
- Die Beschäftigungsanschrift (aktuelle Adresse des Beschäftigungsbetriebes, unter der die Beschäftigten tatsächlich tätig sind)
- Bei Bedarf: Abweichende Anschrift für die Postzustellung an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber (nicht die Anschrift eines Dienstleisters, wie einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater)
- Zusätzliche Kontaktdaten wie Telefonnummer, Fax oder E-Mail-Adresse
- Wirtschaftliche Betätigung des Beschäftigungsbetriebes
- Kontaktdaten einer Ansprechperson bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber für Rückfragen zum Meldeverfahren (Name, Funktion, Telefonnummer). Wenn ein Dienstleister beauftragt wurde, können dessen Kontaktdaten angegeben werden.
- Wenn innerhalb des Unternehmens ein anderer Beschäftigungsbetrieb die Meldung zur Sozialversicherung macht: Bezeichnung, Anschrift und Betriebsnummer dieser Stelle.
- Unternehmensnummer des Unternehmens, dem der neue Beschäftigungsbetrieb angehört
Die oben genannten Informationen werden im Online-Antrag abgefragt. Die Richtigkeit der Angaben muss die Antragstellerin oder der Antragsteller ausdrücklich bestätigen. In der Regel benötigt der Betriebsnummern-Service keine zusätzlichen schriftlichen Nachweise.
Die Anschrift des Beschäftigungsbetriebs ist die aktuelle Adresse in Deutschland, unter der die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter tatsächlich tätig sind (Beschäftigungsort).
Tipp:Gut zu wissen: Für die Postzustellung können Sie bei Bedarf eine abweichende Adresse im In- oder Ausland angeben.
Darunter versteht man den Schwerpunkt der Tätigkeit des Beschäftigungsbetriebs, für den die Betriebsnummer beantragt wird.
Die Branche wird anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ2008) des Statistischen Bundesamtes zugeordnet und in der Datei der Beschäftigungsbetriebe gespeichert.
Maßgeblich ist
- die wirtschaftsfachliche Betätigung des überwiegenden Teils der Beschäftigten und
- der Zweck des einzelnen Beschäftigungsbetriebes.
Kriterien wie etwa Umsatzzahlen spielen keine Rolle. Bei der Beantragung einer Betriebsnummer bestimmen Sie bitte mithilfe der Auswahlfelder im Online-Antrag den wirtschaftsfachlichen Schwerpunkt des Beschäftigungsbetriebes. Sie werden dabei stufenweise zur korrekten Verschlüsselung geführt.
Ausführlichere Informationen zu der Klassifikation der Wirtschaftszweige erhalten Sie über das Statistikangebot der Bundesagentur für Arbeit und beim Statistischen Bundesamt.
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