Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Minijobber und Auszubildenden Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer für jeden Ihrer Beschäftigungsbetriebe. Auf diese Weise sind Sie als Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar. Das ist zum Beispiel wichtig, damit Ihre Beitragszahlungen Ihrem Konto zugeordnet werden können.
Die Betriebsnummer vergibt der Betriebsnummern-Service nach bestimmten Grundsätzen. Ein Entscheidungsschema veranschaulicht Ihnen, wann eine Betriebsnummer erforderlich ist.
Die Betriebsnummer ist normiert in den Paragraphen 18i bis 18n Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).