Datenschutz
Im Rahmen der Betriebsnummern-Vergabe werden teils sensible Daten abgefragt. Erfahren Sie, wie Ihre Betriebsdaten geschützt werden und was mit Ihren Angaben geschieht.
Den Bescheid erhält die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber per Post. Eine Kopie des Bescheides kann auf Wunsch an Personen gesandt werden, die mit der Antragsstellung beauftragt wurden – zum Beispiel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Sozialdaten gleichgestellt. Sozialdaten sind besonders geschützt (Sozialgeheimnis). Sie dürfen von Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben somit einen Anspruch darauf, dass ihre Betriebsgeheimnisse von Sozialversicherungsträgern nicht unbefugt weitergegeben werden.
Die Bundesagentur für Arbeit darf betriebliche Daten nur dann an andere Sozialversicherungsträger übermitteln, wenn es für die Erfüllung ihrer Aufgaben gesetzlich erforderlich ist.
Auskünfte im Zusammenhang mit der Vergabe von Betriebsnummern fallen unter das Betriebsgeheimnis. Wenn keine Vollmacht der betroffenen Arbeitgeberin oder des betroffenen Arbeitgebers vorliegt, werden Auskünfte nur mit einer Übermittlungsbefugnis erteilt.
Weitergehende Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten finden Sie unter auf der Seite Datenerhebung.
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Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Nutzen Sie unseren Online-Antrag.