Rechtsform und Rechtsaufsicht

Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.

Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit, Gesetze und sonstiges Recht beachten.

Als Rechtsgrundlage dienen die §§ 367 ff. Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III).

SGB III