Aufgaben der Agentur für Arbeit

Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ist die Agentur für Arbeit Leipzig als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit damit betraut,

  • den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen,

  • die zügige Besetzung offener Stelle zu ermöglichen,

  • die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu fördern, sowie unterwertiger Beschäftigung entgegen zu wirken.


Die Kernaufgaben der Agentur für Arbeit umfassen:

  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Arbeits- und Berufsberatung von Arbeitsuchenden
  • Arbeitgeberberatung
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
  • Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung
  • Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Insolvenz
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung, einschließlich der Erstellung von Statistiken