Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ist die Agentur für Arbeit Leipzig als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit damit betraut,
den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen,
die zügige Besetzung offener Stelle zu ermöglichen,
die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu fördern, sowie unterwertiger Beschäftigung entgegen zu wirken.
Die Kernaufgaben der Agentur für Arbeit umfassen:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Arbeits- und Berufsberatung von Arbeitsuchenden
- Arbeitgeberberatung
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
- Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung
- Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung, einschließlich der Erstellung von Statistiken