Über uns

Die Geschäftsführung hat Ihren Sitz in Leipzig, Georg-Schumann-Straße 150 und besteht aus einer Dreierspitze:

Geschäftsführung

Geschäftsführung Operativer Service

Weitere Ansprechpartner

Grundsätze und Richtlinien

Hausordnung

Täglich kommen viele Menschen mit unterschiedlichen Anliegen zur Agentur für Arbeit und in das Jobcenter Leipzig. Im Sinne eines wertschätzenden Miteinanders, gelten in unseren Häusern folgende Grundsätze.

Hausordnung der Agentur für Arbeit und des Jobcenter Leipzig

Rechtsform und Rechtsaufsicht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie gliedert sich in eine Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene, Regionaldirektionen auf der mittleren Verwaltungsebene und Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Verwaltungsebene. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Damit wird sichergestellt, dass die BA und ihre Dienststellen Gesetze und sonstiges Recht beachten. 

Selbstverwaltung

Der Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Leipzig setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen. Jede der drei gruppen hat außerdem stellvertretende Mitglieder benannt. Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Selbstverwaltung