Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur Mannheim

Alles was Sie wissen sollten! 

Was genau ist die Arbeitslosmeldung und wie unterscheidet Sie sich von der Arbeitsuchendmeldung?

Die Arbeitsuchendmeldung nach §38 SGB III sollten Sie innerhalb der 3-Tage-Frist oder der 3-Monats-Frist erledigen, sodass Sie keine Nachteile daraus ziehen. Diese können Sie online, telefonisch, schriftlich oder persönlich erledigen. Sie zeigen uns hiermit an, wann Ihr Beschäftigungsverhältnis endet.

Die Arbeitslosmeldung hingegen beinhaltet die Identitätsprüfung, die für die Gültigkeit des Antrags auf Arbeitslosengeld notwendig ist.
Sie können sich innerhalb von 3 Monaten vor dem Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit melden, sollten dies jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit tun.
Melden Sie sich zu spät arbeitslos, hat das negative leistungsrechtliche Nachteile für Sie.

 

Detaillierte Informationen zur Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung

Tipp:Für die meisten Onlinefunktionen benötigen Sie Ihren Benutzernamen und Passwort.
Sollten Sie diese nicht haben, können Sie die Zugangsdaten telefonisch anfordern oder sich neu registrieren.
Sind Sie aktuell oder waren Sie in der Vergangenheit bereits Kundin oder Kunde, nutzen Sie bitte auf der Login-Seite den Reiter "Passwort vergessen?".

Wie kann ich mich arbeitslos melden?

Online Arbeitslosmeldung

Wenn Sie ein Ausweisdokument mit Online-Funktion besitzen (z.B. Personalausweis) können Sie Ihre Arbeitslosmeldung in wenigen Schritten von zu Hause aus erledigen.

Auf der folgenden Seite erfahren Sie mehr hierzu.

Persönliche Arbeitslosmeldung ohne Termin

Sie können selbstverständlich auch jeder Zeit ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten vorsprechen. Bedenken Sie jedoch bitte, dass Sie bereits am Empfang mit langen Warteschlangen rechnen müssen.

Sie erreichen uns persönlich von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr in
M3a
68161 Mannheim