Die Arbeitsuchendmeldung nach §38 SGB III sollten Sie innerhalb der 3-Tage-Frist oder der 3-Monats-Frist erledigen, sodass Sie keine Nachteile daraus ziehen. Diese können Sie online, telefonisch, schriftlich oder persönlich erledigen. Sie zeigen uns hiermit an, wann Ihr Beschäftigungsverhältnis endet.
Die Arbeitslosmeldung hingegen beinhaltet die Identitätsprüfung, die für die Gültigkeit des Antrags auf Arbeitslosengeld notwendig ist.
Sie können sich innerhalb von 3 Monaten vor dem Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit melden, sollten dies jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit tun.
Melden Sie sich zu spät arbeitslos, hat das negative leistungsrechtliche Nachteile für Sie.
Detaillierte Informationen zur Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung