Melden Sie sich online arbeitslos, benötigen Sie einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine entsprechende „EU Identität“.
Unter die Kategorie „Online-Ausweis“ fallen:
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- eID-Karte nach dem eID-Gesetz (Unionsbürgerkarte)
- Elektronischer Identitätsnachweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes (nach eIDAS-Verordnung)
Um sich online auszuweisen, werden Sie auf die Seite der BundID (Bundesministerium des Innern und für Heimat) weitergeleitet.
Weitere Informationen zur Online-Identifizierung mit BundID und der AusweisApp finden Sie auf der Seite von BundID und der AusweisApp. Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert oder Sie Ihre PIN vergessen haben sollten, können Sie diese bei dem für Sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren oder Ihre neue PIN setzen lassen.
Verwenden Sie einen Ausweis von Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR mit Online-Funktion (nach eIDAS-Verordnung), funktioniert dies nach dem System des jeweiligen Landes.