Sie fallen unter die so genannte "Nahtlosigkeitsregelung nach §145 SGB III".
Mit dieser Mitteilung steht fest, dass Sie für uns als "nicht mehr vermittelbar" zählen.
Nach dieser Mitteilung werden Sie auch keine Einladung durch eine Vermittlungsfachkraft erhalten.
Was Sie nun tun müssen, ist das beiliegende Blatt ausfüllen und an uns zurück senden.
Parallel dazu stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Die Deutsche Rentenversicherung wird dann prüfen, ob ggf. eine Rehabilitationsmaßnahme in Frage kommt oder ob Sie eine Erwerbsminderungsrente befristet oder auf Dauer erhalten.
Bis die Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitationsmaßnahme genehmigt ist, erhalten Sie in der Regel weiter Arbeitslosengeld.
Warnung:Zur Antragstellung sind Sie verpflichtet, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten möchten - die Beantragung gehört zu Ihrer Mitwirkungspflicht.