Erzieherin und Erzieher werden

Kindertagesstätten in Mönchengladbach und im Rhein-Kreis Neuss suchen engagierte Quereinsteiger*innen. Die Agentur für Arbeit unterstützt bei der Qualifizierung neuer Fachkräfte in den Erzieherberufen.

PiA – die Praxisintegrierte Ausbildung

Die Praxisintegrierte Ausbildung/Umschulung (PiA) zur Erzieherin und zum Erzieher dauert drei Jahre. Währenddessen ist man in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und arbeitet dort an drei Tagen in der Woche (abhängig vom Ausbildungsjahr und der jeweiligen Fachschule). An den anderen Tagen der Woche besucht man das Berufskolleg. In der Praxisstelle muss man während der Ausbildungszeit mindestens 20 Stunden pro Woche tätig sein. Diese Form der Qualifizierung eignet sich besonders für die Erwachsenenbildung.

PiA-Fachschüler*innen erhalten für die gesamte Ausbildungsdauer eine Praktikumsvergütung. Diese kann je nach Träger, Region und Ausbildungsjahr in der Höhe unterschiedlich ausfallen. Die PiA-Ausbildung/Umschulung beginnt stets zum 1. August eines Jahres.

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter können ausschließlich Umschulungen an AZAV-zertifizierten Fachschulen finanziell fördern, dazu gehört in Mönchengladbach das Berufskolleg Maria-Lenssen an der Werner-Gilles-Straße 20-32, www.maria-lenssen-berufskolleg.de.*

Die BAföG- (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beziehungsweise Aufstiegs-BAföG-Förderung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz/AFBG) bietet Alternativen, die gegebenenfalls finanzielle Unterstützung auch für die Ausbildung an nicht AZAV-zertifizierten Fachschulen (in Mönchengladbach Bischöfliche Liebfrauenschule, Bettrather Straße 20, www.liebfrauenschule-berufskolleg-mg.de, sowie das Berufskolleg der Evangelischen Stiftung Hephata, Schwalmstraße 206, berufskolleg@hephata-mg.de) ermöglicht.

Ob Sie zu dem förderbaren Personenkreis gehören, klären wir gerne mit Ihnen vorab in einem Beratungsgespräch. Nehmen Sie Kontakt zu uns aufMoenchengladbach.Erzieher@arbeitsagentur.de.

Projekt Erzieher*in 2024/25 kennenlernen

Die Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit Mönchengladbach beraten Sie laufend zu den Umschulungsmöglichkeiten in den Erzieherberufen – im Jahr 2025 ist erneut der Einstieg in eine passgenaue Qualifizierung bei attraktiver finanzieller Förderung möglich. Gerne prüfen wir Ihre individuellen Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Traumberuf. Bitte setzen Sie sich mit uns dazu schnellstmöglich in Verbindung, damit wir überprüfen können, ob ein Einstieg in die Qualifizierung im Jahr 2025 möglich ist. Nutzen Sie dazu das Postfach Moenchengladbach.Erzieher@arbeitsagentur.de.

Alternativ klären wir heute schon gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schritte für den Einstieg in die Erzieher*innen-Ausbildung im Jahr 2026. Wir kümmern uns um die Abstimmung der bestmöglichen Qualifizierungsform und der finanziellen Förderung. Dazu gehören die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und gegebenenfalls das Nachholen der notwendigen beruflichen Erfahrungen über Praktika und/oder eine Vermittlung in die Tätigkeit als Ergänzungsfachkraft.

Verschaffen Sie sich einen ersten Einblick in den Berufsalltag der Erzieherinnen und Erzieher anhand von Videos und Textbeiträgen über die Internetseite von BerufeTV.

Tipp:Informationsveranstaltungen zum Projekt Erzieher*in 2024/25 finden ab Oktober 2024 regelmäßig statt. Hier klicken und mehr erfahren.

Schulische- und berufsbiographische Voraussetzungen

  • mindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene, einschlägige* Berufsausbildung; zum Beispiel staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in, staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/in beziehungsweise Sozialassistent/in

oder

  • der Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule beziehungsweise der Fachoberschule im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen (inklusive Fachhochschulreife in beiden Fällen)

oder

  • eine einschlägige* hauptberufliche Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren. Erforderlich sind berufliche Vollzeittätigkeiten, bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend. Hierzu ist eine Anerkennung durch die Fachschule erforderlich

oder

  • eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige* berufliche Tätigkeit (Praktikum) von mindestens 240 Stunden (6 Wochen in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger)

oder

  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) oder Fachhochschulreife und einschlägige* berufliche Tätigkeiten (Praktikum) von mindestens 240 Stunden (6 Wochen in Vollzeit, in Teilzeit entsprechend länger)

und

  • ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein)

und

  • den Nachweis über mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder ausreichende Immunität gegen Masern für Personen, die nach 1970 geboren sind.

sowie

  • die Bescheinigung des Gesundheitsamtes (früher Gesundheitszeugnis) über die erfolgte Erstbelehrung nach §§ 42 u. 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein)

*Als einschlägige berufliche Tätigkeit im Sinne von § 28 Absatz 1 Satz 4 gilt eine berufliche Tätigkeit in einer Einrichtung der Kindes- oder Jugendhilfeeinrichtung (zum Beispiel Kita, Kindes- und/oder Jugendheim, SOS-Kinderdorf), die die Anforderungen der Praktikum-Ausbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr. 1) erfüllt.

Schritt-für-Schritt zur Umschulung

Anmeldung: Bis Ende Februar 2025 melden Sie sich am Maria-Lenssen Berufskolleg an. Die Anmeldung muss unbedingt online unter www.maria-lenssen-berufskolleg.de und zusätzlich als schriftliche Bewerbung erfolgen.

Praktikum: Sollte die Zulassung zur PiA-Umschulung ein Praktikum von 240 Stunden bei Ihnen erfordern, bewerben Sie sich bitte gleichzeitig um eine Praktikumstelle. Eine Auflistung aller Kitas (auch der freien Träger), die nach Stadtteilen in Mönchengladbach sortiert sind, finden Sie auf der Praktikumsbörse der Stadt Mönchengladbach unter www.kita-läuftbeiuns.de.

Suchen Sie möglichst vorrangig nach einem Praktikumsplatz bei einer Kita, die im Sommer 2025 PiA-Umschüler einstellen möchte. Das Praktikum sollte spätestens am 15. April 2025 beginnen. Die Kita, die Sie für Ihr Praktikum gefunden haben, stellt Ihnen für die Durchführung der folgenden Schritte ein sogenanntes Erlaubnisschreiben aus.

Bereits für den Antritt des Praktikums benötigen Sie den Nachweis über mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder ausreichende Immunität gegen Masern sowie die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die erfolgte Erstbelehrung nach § 42 u. 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Hinweis: Die dabei entstehenden Kosten können grundsätzlich für die Kunden und Kundinnen der Agentur für Arbeit übernommen werden. Bitte denken Sie an die Antragsstellung bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater vor dem Termin im kommunalen Bürgerservice.

Erweitertes Führungszeugnis: Das erweiterte Führungszeugnis beantragen Sie bei dem Bürgerservice an Ihrem Wohnort, dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis und das Erlaubnisschreiben der Praktikums-Kita.

Zu Beginn Ihrer Umschulung darf das Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein. Die Fachschule informiert Sie gerne, ob Sie für den Eintritt in die Umschulung ein weiteres aktuelles Führungszeugnis benötigen.

Wichtig:Die dabei entstehenden Kosten können grundsätzlich für die Kunden und Kundinnen der Agentur für Arbeit übernommen werden. Bitte denken Sie an die Antragsstellung bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater vor dem Termin im kommunalen Bürgerservice.

Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit für Kundinnen und Kunden: Vor Praktikumsbeginn benötigt Ihre zuständige Agentur für Arbeit folgende Angaben:

  • Name und Anschrift der Kita
  • Beginn- und Enddatum des Praktikums
  • Betriebsnummer der Praktikumsstelle (bitte beim Kita-Träger erfragen); die Betriebsnummer wird benötigt, um die erforderlichen Unterlagen (inklusive Fahrkostenantrag) auszustellen.

Ebenfalls benötigt wird:

  • die Kopie des erweiterten Führungszeugnisses.

Bitte reichen Sie die beiden Dokumente umgehend nach Erhalt – am besten per E-Mail mit Angabe Ihrer Kundennummer – über das E-Mail-Postfach ein, das Ihnen Ihre zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch mitteilen wird.

Eignungsfeststellung: Die positive Leistungsbeurteilung, die nach Abschluss des Praktikums von der Kita-Leitung erstellt wird, bescheinigt Ihnen die Eignung für den Beruf einer Erzieherin beziehungsweise eines Erziehers. Die Förderung der Umschulung durch die Agentur für Arbeit ist unter anderem von der positiven Eignungsbescheinigung abhängig. Bitte reichen Sie der Agentur für Arbeit per E-Mail eine Kopie der Eignungsfeststellung ein, sobald Ihnen diese vorliegt.

Wichtig:Die Eignung kann auch über die Teilnahme an einer Eignungsfeststellungsmaßnahme für erzieherische Berufe festgestellt werden. Mehr zum Ablauf erfahren Sie im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.

Bildungsgutschein: Liegen alle Voraussetzungen und die notwendigen Dokumente bei der Agentur für Arbeit vor, erhalten Sie ab Mai 2025 einen Bildungsgutschein, den Sie direkt bei der Fachschule als Trägerin der Umschulung (keinesfalls bei der Praxis-Kita) einlösen.

Dem Bildungsgutschein (BGS) liegt auch ein Fragebogen bei, in dem Sie Angaben zu den Fahrkosten und gegebenenfalls zu den während der Umschulung entstehenden Kinderbetreuungskosten machen können. Bitte reichen Sie schnellstmöglich

  • die Kopie der Schulplatzzusage der Fachschule
  • den von der Fachschule ausgefüllten Bildungsgutschein

und

  • den von Ihnen ausgefüllten Fragebogen

und

  • eine Kopie des Ausbildungsvertrages

zusammen bei der Agentur für Arbeit ein.