Damit sich jede und jeder ein Studium oder eine schulische Ausbildung leisten können, gibt es das BAföG. Als Berufsberaterin der Arbeitsagentur für Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss werde ich oft gefragt, wer BAföG beantragen kann. Manchmal sind die Leute von meinen Antworten überrascht. Darum schreibe ich dazu im Blog "Gut beraten ins Berufsleben starten".
BAföG ist dazu gedacht, Bildungsgerechtigkeit herzustellen. Wenn die Eltern beispielsweise keinen Spielraum besitzen, ihrem Kind ein Studium zu finanzieren, kann das BAföG grundsätzlich für ein erstes Studium als zinsloses Darlehen helfen, den Studienwunsch zu realisieren. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, BAföG zu erhalten, wobei grob zwischen Schüler-BAföG und Studierenden-BAföG unterschieden werden kann. In beiden Fällen gleich ist, dass das Geld dazu dienen soll, Lernmittel anzuschaffen und Lebenshaltungskosten abzudecken. Außerdem gilt, dass BAföG ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird, was im ersten Schritt auch formlos geschehen kann.
Beim Schüler-BAföG handelt es sich um einen vollen Zuschuss, der später nicht zurückzuzahlen ist. Gewährt werden kann es für Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen, höheren Fachschulen sowie privaten Berufsakademien. Förderbeispiele zeigt Euch die Internetseite www.bafög.de auf. Dort könnt Ihr auch recht schnell herausfinden, ob ihr förderfähig sein könntet. Schüler-BAföG gibt es übrigens nicht nur für deutsche Schülerinnen und Schüler, sondern auch für junge Leute aus anderen EU-Staaten und je nach Situation weiteren Ländern. Zuständig für diese Förderung ist in den meisten Fällen das örtliche Amt für Ausbildungsförderung der Heimatkommune. Rat weiß ansonsten die BAföG-Hotline 0800 2236341, die montags bis freitags zwischen 8 und 20 Uhr zu erreichen ist. Wie das BAföG für Studierende ist auch das Schüler-BAföG vom Einkommen der Eltern abhängig, wobei es in beiden Formen immer auch Sonderregelungen gibt, wie bei Ü30-Jährigen oder beim Besuch eines Abendgymnasiums.
Beim Studierenden-BAföG handelt es sich hingegen um keinen vollen Zuschuss. Hier muss die halbe Geldleistung später zurückgezahlt werden. Frühestens geschieht das aber fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit und zwar zinslos. Gezahlt werden kann das Studierenden-BAföG während der Regelstudienzeit, wobei Ausnahmen – wie bei einer Schwangerschaft oder der Pflege von Angehörigen – gemacht werden. Gefördert werden kann auch ein Master-Studiengang. Auch einem Studienfachwechsel steht nichts im Wege. Möglich ist es, BAföG zu beziehen und zusätzlich einem Minijob nachzugehen. Ratsam ist es aber, sich zuvor über die aktuell geltenden Freibeträge zu informieren, damit Ihr die nicht überschreitet. Zuständig für das BAföG während des Studiums das BAföG-Amt der jeweiligen Hochschule.
Zuletzt erwähnt sei noch, dass es in Deutschland viele Möglichkeiten gibt, sein Studium auch über ein Stipendium zu finanzieren. Oft wird geglaubt, so etwas gibt es nur für besonders Begabte. Das stimmt aber nicht. Allein die Internetseite www.mystipendium.de listet fast 3.300 Stipendienprogramme auf.
Von Alexandra Kronenthal