Das System der dualen Ausbildung bietet neben der betrieblichen Ausbildung in Vollzeit auch die Möglichkeit einer betrieblichen Ausbildung in Teilzeit.
Im Rahmen des novellierten Berufsbildungsgesetzes, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurde die Teilzeitberufsausbildung für alle Zielgruppen geöffnet. Seitdem können vom Angebot einer Teilzeitausbildung all diejenigen profitieren, denen eine Ausbildung in Vollzeit nicht möglich ist, so z. B.
- Junge Eltern, die bereits Familienverantwortung tragen,
- alleinerziehende Elternteile,
- Menschen, die Angehörige pflegen,
- Menschen mit Behinderung,
- Menschen mit Lernbeeinträchtigung,
- Zugewanderte ohne ausreichende Sprachkenntnisse.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Kontaktstellen in Nürnberg:
- Agentur für Arbeit Nürnberg – Claudia Köster
- Jobcenter Nürnberg-Stadt – Kristin Gannott
- Industrie- und Handelskammer Nürnberg
- Handwerkskammer