Sie erreichen uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie folgt:
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Freie Stellen melden, Weiterbildungsförderung anfragen & Co. - schnell, sicher, rund um die Uhr.
Hinweis: Bitte benutzen Sie für Ihre Schreiben an die Agentur für Arbeit ausschließlich die Postanschrift!
Neben den oben angeführten Öffnungszeiten sind wir nach vorheriger Terminvereinbarung da. Mo. bis Do. von 8:00 bis 16:00 Uhr, Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Finden Sie passende Weiterbildungsmöglichkeiten, geeignete Förderung und individuelle Beratung mit dem Weiterbildungslotsen auf Bayerns zentralem Weiterbildungsportal „komm weiter in B@yern“
Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit Nürnberg für die Anzeigepflicht des Arbeitgebers bei Kündigung von Beschäftigten
Was ist die Ausgleichsabgabe?
Welche gesetzlichen Vorschriften muss ich beachten?
Wie kann ich die Anzeige abgeben?
Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.iw-elan.de/
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit.
Immer mehr Unternehmen erkennen, dass eine erfolgreiche Personalpolitik auch die familiäre Situation und die privaten Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen hat.
Hier finden Sie aktuelle Pressemeldungen der Agentur für Arbeit Nürnberg und den Kontakt zu unserem Presseteam
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