30.12.2024 | Presseinfo Nr. 58
Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von zwölf auf 24 Monate verlängert
Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf bis zu 24 Monate erhöht. Die Verordnung zur verlängerten Bezugsdauer tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2025 gültig.