Minijobs (Begriffserklärung) sind eine beliebte Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie bieten sich in der Familienphase als gute Zuverdienstmöglichkeit an oder um im Erwerbsleben zu bleiben und soziale Kontakt auch ausserhalb der Familie zu haben.
Sie bergen aber auch viele Risiken, insbesondere für Frauen. Ursprünglich als "Zuverdienst für Ehefrauen" gedacht, entpuppt sich dies mittlerweile als Niedriglohnfalle und Risiko für Altersarmut. Die sogenannte "Minijobfalle" blockiert berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen, da weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch Rente erworben wird. Die monatliche Verdienstgrenze beträgt aktuell 538 Euro. Viele Minijobbende nehmen aufgrund mangelnder Kenntnisse Nachteile in Kauf, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft nicht wissen, dass Minijobber Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub und geregelte Arbeitszeiten haben wie andere Beschäftigte auch.
Daher sollte die Entscheidung für einen Minijob gut überlegt sein.
Die anhaltend hohe Nachfrage nach Arbeitskräften und der Bedarf an Fachkräften bieten gute Voraussetzungen, um aus einem Minijob mehr zu machen.
Tipp:Minijob umwandeln - Erfahren Sie, warum es sich für Unternehmen lohnt, Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.
Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) können Sie mit Informationen und Beratungsangeboten unterstützen, um einen Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umzuwandeln.