Der Zugang zur dualen Ausbildung setzt bei einem jugendlichen Geflüchteten eine entsprechende Genehmigung der Ausländerbehörde voraus.
Des Weiteren müssen für die Ausbildung entsprechende gleichwertige Schulabschlüsse nachgewiesen werden können. Für die Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse wenden Sie sich bitte an:
Schulabschlüsse / Zeugnisanerkennung
und
Weitere Informationen zu den Themen Schulbesuch.
Zugang zu unserer Beratung finden Sie unter der Hotline der Berufsberatung: 08031/202-222
Zahlreiche Ausbildungsstellen finden Sie in unserer Jobsuche.
Für Arbeitgeber
Förderung
Wenn Sie einem jugendlichen Geflüchteten eine Ausbildung ermöglichen wollen, steht Ihnen das Instrument Einstiegsqualifizierung offen. Dies ist ein gefördertes „Langzeitpraktikum“ zur Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages.
Die Assistierte Ausbildung hilft eine Berufsausbildung nach abgeschlossenem Ausbildungsvertrag mit weiteren Unterstützungsangeboten, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Die individuellen Fördervoraussetzungen müssen in jedem Einzelfall durch die Vermittlungsfachkräfte der Agentur für Arbeit im Vorfeld geprüft werden.
Ihre Ausbildungsstellenangebote können Sie an unseren Arbeitgeber-Service melden.
Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Rosenheim für Stadt und Landkreis Rosenheim
Wittelsbacherstr. 57, 83022 Rosenheim
Fax: 08031 202-570
Rosenheim.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Holzkirchen für die Landkreise Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen
Herdergarten 2, 83607 Holzkirchen
Fax: 08024 9047-55
Ihre Anliegen können Sie mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner unter den bekannten Kontaktdaten besprechen. Sollte Ihnen dieser nicht bekannt sein, so steht Ihnen die Service Hotline des Arbeitgeber-Service von 8-18 Uhr (Mo-Fr) zur Verfügung.