§ 16b: Einstiegsgeld
Wie wirkt sich ein längerfristiger stationärer Krankenhausaufenthalt auf den Bezug von Einstiegsgeld aus, das nur während der bestehenden Erwerbstätigkeit gewährt werden soll?
Ist ESG bewilligt, hat die Krankheit keine Auswirkungen, soweit die Tätigkeit nicht grundsätzlich aufgegeben wird (z. B. Ende des Arbeitsverhältnisses, Abmeldung Gewerbe) und der stationäre Aufenthalt insgesamt nicht länger als 6 Monate dauert (§ 7 Abs. 4 S.2 Nr.1 SGB II).
In diesen Fällen ist die Förderentscheidung nach dem SGB X aufzuheben.
Stand: 27.01.2017
WDB-Beitrag Nr.: 162004
Können im Rahmen von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei der Heranführung an eine selbständige Tätigkeit Tragfähigkeitsprüfungen einschließlich einer Bescheinigung durch den Maßnahmeträger erfolgen und für eine Förderung nach §§ 16b, 16c SGB II zugrunde gelegt werden?
Siehe Eintrag "§ 45 SGB III - Prüfung der Tragfähigkeit im Rahmen der Heranführung an eine selbständige Tätigkeit " zu § 16 (identisch).
Stand: 26.01.2017
WDB-Beitrag Nr.: 162005
Ist der Nachweis einer Unfallversicherung zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Einstiegsgeldes?
Der Nachweis bzw. das Vorhandensein einer gesetzlichen Unfallversicherung ist keine Voraussetzung für die Bewilligung des Einstiegsgeldes. Ein fehlender Nachweis kann also nicht als Ablehnungsgrund angeführt werden. Dennoch ist es sinnvoll, die mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit verbundenen persönlichen Risiken zu verringern. Für eventuell eintretende Schadensfälle ist Vorsorge durch einen entsprechenden Versicherungsschutz zu treffen. Dazu zählt u. a. die gesetzliche Unfallversicherung, welche eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber ist. Inwieweit Unternehmer auch versicherungspflichtig sind, wenn sie keine Personen beschäftigen, ist von der jeweils unterschiedlichen Satzung der Berufsgenossenschaften abhängig. Die Unfallversicherungspflicht tritt z. B. bei Babysittern oder Beschäftigten im Gartenbau ein.
Stand: 07.08.2017
WDB-Beitrag Nr.: 162002