Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) beantragen

Sie beziehen Bürgergeld und überlegen, sich hauptberuflich selbstständig zu machen oder sind es schon. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Sie finanziell unterstützen oder kostenfrei beraten.

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Mit Ihrer Selbstständigkeit wollen Sie Ihren Lebensunterhalt wieder eigenständig finanzieren. Damit das gelingt, können wir Sie finanziell unterstützen – in Form eines Darlehens oder eines Zuschusses für Anschaffungen. Durch kostenfreie Beratung können wir Sie unterstützen, wenn Sie bereits selbstständig sind. In diesem Fall können wir Ihnen außerdem Kenntnisse vermitteln, die eine wesentliche Grundlage für wirtschaftliche Selbstständigkeit sind. 

Alle diese Angebote fassen wir unter dem Begriff „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen“, kurz: LES, zusammen.

Auf dieser Seite erhalten Sie nähere Informationen zu LES. Falls Sie Fragen dazu haben, hilft Ihnen Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner beim Jobcenter gerne weiter – persönlich vor Ort oder telefonisch. Fragen Sie einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Jobcenter an:

Jobcenter finden

Wichtig:Wichtig: Wenn Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld noch Bürgergeld beziehen, können Sie keine LES erhalten. Dann kommt der Gründungszuschuss für Sie infrage. Wenden Sie sich für Informationen dazu an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen 

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf LES. Ob Sie LES erhalten, entscheidet Ihre Ansprechperson beim Jobcenter. Zuvor prüft sie, ob Sie diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllen: 

  • positiv:Sie beziehen Bürgergeld oder haben Anspruch darauf.
  • positiv:Sie machen sich hauptberuflich selbstständig, sind bereits selbstständig oder bauen eine geringfügige selbstständige Tätigkeit aus.
  • positiv:Sie sind persönlich geeignet, eine selbstständige Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Weitere Informationen hierzu finden Sie am Seitenende.
  • positiv:Sie können nachweisen, dass Sie keine anderen Finanzierungsquellen in Anspruch nehmen können. Solche wären zum Beispiel spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung, Bankkredite oder Mikrokredite.
  • positiv:Ihr Unternehmen ist nicht insolvent.
  • positiv:Ihre Selbstständigkeit ist (voraussichtlich) wirtschaftlich tragfähig.

Wirtschaftliche Tragfähigkeit

Ihr Geschäftsmodell muss durchdacht und ausgearbeitet sein. Es muss belegen, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann, also „tragfähig“ ist. Sie müssen die Tragfähigkeit Ihres Geschäftsmodells von einer fachkundigen Stelle prüfen und belegen lassen. Das können Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen sein. Ihr Jobcenter nennt Ihnen die fachkundige Stelle, die für Sie zuständig ist.

Verwenden Sie als Beleg für die wirtschaftliche Tragfähigkeit das Dokument Empfehlung der fachkundigen Stelle zur selbständigen Tätigkeit.

Weitere Informationen zu den grundlegenden Voraussetzungen finden Sie am Seitenende.

Antrag und Prüfung

Sie müssen LES beantragen. Dann können wir prüfen, ob und wie wir Sie unterstützen können. Sehen Sie also von Anschaffungen ab, solange Ihr Antrag nicht bewilligt ist.

Finanzielle Unterstützung

Wenn Sie für Ihre selbstständige Tätigkeit etwas kaufen, mieten oder leasen müssen, können Sie dafür ein Darlehen oder einen Zuschuss von Ihrem Jobcenter bekommen. Voraussetzung: Die Anschaffung ist notwendig für Ihre Selbstständigkeit und ihre Kosten im Hinblick auf den Nutzen angemessen.

Die finanzielle Unterstützung kommt zum Beispiel infrage für...

  • positiv:Computer, Software, Telefon,
  • positiv:Büromöbel,
  • positiv:Marketingmaßnahmen (zum Beispiel eine Homepage oder Werbung),
  • positiv:Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge oder
  • positiv:Kaution für Gewerberäume

Hinweis: Der Fachbegriff für diese Anschaffungen ist „Betriebsinvestitionen“.

Keine finanzielle Unterstützung gewähren wir für laufende Betriebskosten, wie zum Beispiel …

  • negativ:Löhne 
  • negativ:Mietkosten
  • negativ:Telefonrechnungen 
  • negativ:Wartungen 

Wir übernehmen keine Altschulden und finanzieren keine Umschuldung.

Darlehen oder Zuschuss

Die finanzielle Unterstützung erhalten Sie in der Regel als Darlehen. Nur im Einzelfall ist ein Zuschuss möglich. Ob die Möglichkeit in Ihrem Fall besteht, entscheidet Ihr Jobcenter. Ob Sie das Darlehen oder den Zuschuss in monatlichen Raten oder als einmaligen Gesamtbetrag ausgezahlt bekommen, hängt davon ab, wofür Sie das Geld verwenden. Auch eine Kombination aus Zuschuss und Darlehen ist möglich.

Eine weitere Leistung, mit der wir Sie bei Ihrer Selbstständigkeit finanziell unterstützen können, ist das Einstiegsgeld. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite: Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters

Kostenfreie Beratung und Kenntnisvermittlung

Eine Frau berät eine andere Frau und sitzt ihr am Schreibtisch gegenüber.

Erfüllen Sie die oben genannten Voraussetzungen und sind Sie bereits selbstständig, unterstützen wir Sie gern mit kostenfreier Beratung. Damit wollen wir Ihnen helfen, Ihre hauptberufliche Selbstständigkeit zu sichern oder neu auszurichten. 

Unter bestimmten Voraussetzungen vermitteln wir Ihnen auch Kenntnisse, die Sie brauchen, um Ihre Selbstständigkeit auf- und auszubauen, zum Beispiel in Marketing, Buchhaltung und Projektmanagement. Bei diesen Angeboten arbeiten wir zum Beispiel mit den örtlichen Industrie-, Handels- oder Handwerkskammern, privaten Bildungsträgern sowie Technologie- oder Gründerzentren zusammen. Die Beratung und die Vermittlung von Kenntnissen sind für Sie kostenfrei.

Beachten Sie: Wir vermitteln Ihnen keine rein beruflichen Kenntnisse. Außerdem übernehmen wir keine Kosten für Steuer- oder Rechtsberatung.

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen online beantragen

Das sind die einzelnen Schritte auf Ihrem Weg zu einer LES: 

  1. Lassen Sie sich beraten. Gemeinsam besprechen wir zum Beispiel, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihre Selbstständigkeit erfolgreich verwirklichen können, und welche Art der Unterstützung infrage kommt. Fragen Sie einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Jobcenter an:

    Jobcenter finden
  2. Kommen wir zu der Einschätzung, dass eine LES in Ihrem Fall sinnvoll ist, stellen wir Ihnen den Online-Antrag zur Verfügung. Wir teilen Ihnen außerdem mit, welche Dokumente Sie zusätzlich zum Antrag übermitteln müssen. 
  3. Melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto an. Ihnen stehen dort alle Formulare, die Sie benötigen, zur Verfügung. Füllen Sie sie vollständig aus und speichern Sie sie ab. 
  4. Übermitteln Sie uns den Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten und ausgefüllten Formularen über unseren Upload-Service
  5. Sie erfahren von uns schriftlich, ob Ihr Antrag bewilligt wurde.
  6. Für den Fall, dass Ihr Antrag bewilligt wurde: Sie schaffen an, was Sie für Ihre Selbstständigkeit benötigen und zuvor mit uns abgestimmt haben. Die Nachweise (Kaufbelege, Quittungen, Kontoauszüge) reichen Sie online bei uns ein – wiederum per Upload-Service.

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Rechtliche Grundlage für die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ist Paragraf 16c Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Antworten auf die häufigsten Fragen zu LES

Sie gelten als hauptberuflich selbstständig, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:

  • positiv:Sie arbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  • positiv:Sie tragen das wirtschaftliche Risiko Ihrer Tätigkeit (Unternehmerrisiko).
  • positiv:Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig.
  • positiv:Sie können innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ihren Lebensunterhalt ganz oder zu einem erheblichen Teil mit den erzielten Einnahmen bestreiten.

Sie müssen nachweisen können, dass Sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die Sie für die Selbstständigkeit benötigen. Sie können das zum Beispiel belegen mit …

  • positiv:Nachweisen Ihrer fachlichen und unternehmerischen Qualifikation, 
  • positiv:Ihrer Berufserfahrung oder 
  • positiv:der Teilnahme an Maßnahmen, die auf eine Existenzgründung vorbereiten.

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