Wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken können, können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen beantragen. Diese werden als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) gewährt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Bürgergeld bekommen oder nicht.
Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel:
- Sie erwarten ein Kind und benötigen daher neue Ausstattung und Kleidung.
- Sie benötigen erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte oder müssen diese nach einer Trennung neu anschaffen.
- Sie brauchen orthopädische Schuhe oder müssen ihre orthopädischen Schuhe reparieren lassen.
- Sie müssen therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen oder mieten.
Wichtig:Hinweis: Die Leistung darf ausschließlich für das Beantragte verwendet werden. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.