Für Ihren Lebensunterhalt erhalten Sie einen festen Betrag. Dieser nennt sich Regelbedarf und soll Ihre Grundbedürfnisse wie beispielsweise Essen abdecken. Den genauen Betrag sowie die Mehrbedarfe, wie zum Beispiel bei Schwangerschaft, finden Sie auf der Seite Bedarfe: So setzt sich Bürgergeld zusammen.
Zusätzlich können Sie folgende Leistungen erhalten:
- Leistungen für Ihre Unterkunft und Heizung, soweit diese Kosten angemessen sind. Welche Kosten angemessen sind, hängt von Ihrem Wohnort ab.
- In Notfällen, in denen Ihr Lebensunterhalt gefährdet ist, können Sie auf gesonderten Antrag ein Darlehen in Form von Geld- oder Sachleistungen bekommen. Das kann zum Beispiel sein, wenn Ihnen etwas gestohlen wurde oder etwas kaputt gegangen ist.
- Sie können auch in bestimmten Situationen eine einmalige Unterstützung auf gesonderten Antrag erhalten. Beispiele dafür sind eine Erstausstattung der Wohnung oder eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
- Beiträge zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung.
- Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wie beispielsweise für
- Schulausflüge,
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung oder
- Ausstattung mit Schulbedarf.