Jobcenter: Schwerbehinderung und Gleichstellung

Als schwerbehinderter Mensch begleitet Sie das Jobcenter umfassend – durch Beratung und zusätzliche Unterstützung.

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Eine Arbeit, in die Sie Ihre beruflichen Stärken und Erfahrungen einbringen können, ist Ihr Ziel – trotz Behinderung. Wir helfen Ihnen dabei – durch Beratung und zusätzliche finanzielle Unterstützung.

Wir arbeiten dazu eng mit Bildungsanbietern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Ihrer Region zusammen. Zudem sind wir in ständigem Austausch mit Einrichtungen und Organisationen, die ebenfalls das Ziel haben, die beruflichen Perspektiven für schwerbehinderte Menschen zu verbessern.

Abgestimmte Beratung und Vermittlung

Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft über Ihre Einschränkungen. So kann sie frühzeitig für Sie nach einer Stelle suchen, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist. 

Wenn wir wissen, wie sich Ihre Behinderung auf Ihre beruflichen Möglichkeiten auswirkt, können wir eine passgenaue Stelle für Sie finden. Um das gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, beauftragen wir die Expertinnen und Experten aus den Fachdiensten der Bundesagentur für Arbeit – dem Ärztlichen Dienst (ÄD) oder dem Berufspsychologischen Service (BPS)

Auf Basis Ihrer Angaben in einem Gesundheitsfragebogen und den gegebenenfalls eingereichten medizinischen oder psychologischen Unterlagen erstellt der jeweilige Fachdienst ein Gutachten. Es können ebenfalls persönliche Untersuchungen oder Gesprächstermine stattfinden.

Ihre Integrationsfachkraft bespricht das Gutachten ausführlich mit Ihnen. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Aussichten auf eine Stelle zu verbessern – zum Beispiel, indem Sie 

  • an einem Eingliederungsprogramm in einem Betrieb teilnehmen,
  • neue Qualifikationen durch eine Weiterbildung erwerben oder
  • zusätzliche finanzielle Förderungen und Trainings erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Jobchancen verbessern.

In bestimmten Fällen kann auch eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme für Sie in Frage kommen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen.

Zudem schlagen wir Ihnen Stellen vor, die auf Ihre Fähigkeiten abgestimmt sind. Dazu nutzen wir unsere Kontakte zu Organisationen und Betrieben, die Menschen mit Behinderungen besonders unterstützen.

Tipp:Gut zu wissen: Ihre eingereichten medizinischen oder psychologischen Unterlagen dürfen ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachdienste eingesehen werden.

Unterstützung für einen bedarfsgerechten Arbeitsplatz

Je nach Art Ihrer Schwerbehinderung kann es sein, dass Sie eine bedarfsgerechte Arbeitsplatzausstattung, ein angepasstes Auto oder eine barrierefreie Arbeitsumgebung benötigen, um Ihren Beruf ausüben zu können.

Auch hier helfen wir Ihnen weiter: Viele Jobcenter binden in solchen Fällen den Technischen Beratungsdienst (TBD) der Bundesagentur für Arbeit ein. Der TBD unterstützt Betriebe dabei, Arbeitsstätten für schwerbehinderte Menschen einzurichten oder umzugestalten. Dafür berät der TBD Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber.

Gleichstellungsantrag

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr gelten Sie als schwerbehindert. Ist der Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Bundesagentur für Arbeit eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.

Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Sie infolge Ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist, zum Beispiel, weil Sie sich häufiger krankmelden müssen. Durch die Gleichstellung haben Sie einen zusätzlichen arbeitsrechtlichen Schutz und Anspruch auf weitere Unterstützung.

Genauere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Gleichstellungsantrag.

Ihr Jobcenter vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich vorbei oder kontaktieren Sie uns.

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