Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter erhalten eine Einmalzahlung. Damit soll die finanzielle Mehrbelastung durch gestiegene Lebenshaltungskosten zumindest zum Teil ausgeglichen werden.
Energiekostenzuschuss zum Arbeitslosengeld
Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit, die im Juli 2022 mindestens an einem Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten einmalig 100 Euro zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld. Die Auszahlung erfolgt automatisch, voraussichtlich ab August 2022. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig.
Kundinnen und Kunden, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld vom Jobcenter Arbeitslosengeld II erhalten (umgangssprachlich: Aufstocken), sind davon ausgenommen. Sie haben stattdessen Anspruch auf eine Einmalzahlung des Jobcenters.
Einmalzahlung durch die Jobcenter
Kundinnen und Kunden der Jobcenter, die im Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Voraussetzung: Für sie gilt eine der folgenden Regelbedarfsstufen:
- Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende
- Regelbedarf für volljährige Partner
Die Auszahlung erfolgt Ende Juli automatisch, ein Antrag beim Jobcenter ist nicht erforderlich. Die Kundinnen und Kunden werden schriftlich informiert.
Heizkostenzuschuss für weitere Personengruppen
Nicht nur wer Arbeitslosengeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II bezieht, erhält finanzielle Unterstützung in Form von Einmalzahlungen. Einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro erhalten auch die folgenden Personen: Menschen mit Behinderungen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld (Abg) erhalten und nicht im Haushalt der Eltern, in einem Wohnheim oder Internat leben.
Den Heizkostenzuschuss bekommt auch, wer Ausbildungsgeld bezieht und an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstätte für Menschen mit Behinderungen teilnimmt. Gleiches gilt für Personen, die an einer vergleichbaren Maßnahme teilnehmen.
Damit der Zuschuss gezahlt werden kann, muss der Bewilligungszeitraum für das Ausbildungsgeld beziehungsweise die Berufsausbildungshilfe zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. März 2022 liegen.
Ein Antrag auf den Heizkostenzuschuss ist nicht notwendig. Er wird automatisch frühestens Ende Juli 2022 ausgezahlt.
Personen, die neben BAB und Ausbildungsgeld auch Wohngeld beziehen, sind davon ausgeschlossen. Sie erhalten einen Heizkostenzuschuss über die Wohngeldstelle.
Hinweis: Die Informationen zum Heizkostenzuschuss wurden am 11. Juli 2022 angepasst.