18.09.2019 - Julia Fröhleke -4 MinutenArbeitswelt gestalten
Kurzarbeit soll Arbeitsplätze in Zeiten des Auftragsrückgangs sichern. Wir klären die wichtigsten Fragen von Arbeitgebern und stellen Unternehmen vor, denen die Kurzarbeit in Schwächephasen geholfen hat.
Zu den aktuellen Infos zu Sonderregelungen für Kurzarbeit im Zuge des Corona-Virus
FAQ: Wie funktioniert Kurzarbeit?
Was ist Kurzarbeit?
Muss ein Betrieb aufgrund schlechter Konjunkturlage oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter vorübergehend verringern, kann er Kurzarbeit beantragen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld. So können Entlassungen vermieden werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Mitarbeiter arbeiten nur drei Viertel ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit, der Arbeitgeber entlohnt sie laut Arbeitsvertrag für die geleistete Arbeit. Die Arbeitsagentur ersetzt grundsätzlich 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts, lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt des Arbeitnehmers, sogar 67 Prozent.
Wie lange kann die Förderung bezogen werden?
Die mögliche Bezugsdauer beträgt zwölf Monate.
Wie kann man Kurzarbeit beantragen?
Zuerst muss der Arbeitsausfall der zuständigen Arbeitsagentur gemeldet werden, anschließend können die sogenannten Leistungsanträge sowie weitere Formulare eingereicht werden. Diese Anträge können bequem online erfolgen.
Wer hilft mir bei Fragen?
Ihr Betreuer der Agentur für Arbeit vor Ort. Detaillierte Infos sowie Erklärvideos zu Voraussetzungen und Antragstellung finden Sie bei Kurzarbeitergeld-Informationen für Arbeitgeber.
Aus der Praxis: August Kleine & Söhne
„Wir wollten unsere Mitarbeiter halten“
Markus Steins ist Diplom-Betriebswirt und bei August Kleine & Söhne für die Bereiche Finanzbuchhaltung und Personal zuständig. Das Kölner Familienunternehmen erbringt Leistungen in den Bereichen Sanitär, Heizung, Schlosserei und Kunstschmiede.
„Ende 2017 gab es in der Abteilung Schlosserei einen Auftragsrückgang. Zusätzlich wurden Aufträge nicht erteilt, die schon avisiert waren. In einem ersten Schritt haben wir versucht, die drei Mitarbeiter aus dem Bereich für andere Tätigkeiten im Unternehmen einzusetzen. Das war aber nur begrenzt möglich: Vereinzelt konnten unsere Schlosser Kollegen in der Abteilung Heizung/Sanitär unterstützen.
Deshalb haben wir intern diskutiert, wie wir mit dieser etwas unglücklichen Phase umgehen, um die Mitarbeiter halten zu können. Das war das vorrangige Ziel. Da bot sich das Kurzarbeitergeld an. Als wir uns darauf festgelegt hatten, haben wir die betroffenen Personen informiert. Es ist in unserem Unternehmen üblich, dass wir uns bei derartigen Themen an einen Tisch setzen und die Sache besprechen. Eine schriftliche Ankündigung folgte, das ist formal nötig.
Das Feedback des Personals war durchwegs positiv. Wir haben den drei Mitarbeitern in unserer Schlosserei erläutert, welche Konsequenzen es hätte, wenn wir nicht auf die Kurzarbeitsregelung zurückgreifen würden: eine geringere Stundenzahl und damit einen geringeren Lohn. Sie haben sehr wohlwollend reagiert und sich motiviert gezeigt, so gut es geht selbst positiv auf die Auftragslage einzuwirken.