Pflegefachkräfte

Sie möchten Pflegefachkräfte aus dem Ausland einstellen? Das müssen Sie bei der Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt beachten.

Das sind die Voraussetzungen

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie können ohne besondere Genehmigung in Deutschland arbeiten.

Pflegefachkräfte mit anderen Staatsangehörigkeiten – den sogenannten Drittstaaten – benötigen einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt. In der Regel ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Pflegekräfte aus Drittstaaten können nach Deutschland kommen, um:

  • positiv:in ihrem erlernten Pflegeberuf zu arbeiten,
  • positiv:ihren erlernten Pflegeberuf in Deutschland anerkennen zu lassen oder 
  • positiv:um eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf zu absolvieren.

Die Blaue Karte EU / Blue Card EU wird für Pflegefachkräfte nicht angewendet.

In diesen Fällen stimmt die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zu

Die Bundesagentur für Arbeit stimmt einer Beschäftigung zu, wenn:

  • positiv:die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss festgestellt ist.
  • positiv:es eine Vermittlungsabsprache mit der ausländischen Arbeitsverwaltung gibt oder ein Defizitbescheid einer in Deutschland zuständigen Stelle vorliegt.
  • positiv:die Beschäftigungsbedingungen denen inländischer Pflegefachkräfte entsprechen.

Vermittlungsabsprachen gibt es beispielsweise über das Programm Triple Win, bei dem Pflegefachkräfte aus Tunesien, Bosnien-Herzegowina, den Philippinen, Indonesien und Kerala (Indien) nach Deutschland kommen. Darüber hinaus werden unter der Vermittlungsabsprache mit Bosnien-Herzegowina Personen erfasst, die auf Anfrage namentlich vermittelt werden.

Bei der Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland hilft Ihnen die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung weiter.

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