Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie können ohne besondere Genehmigung in Deutschland arbeiten.
Pflegefachkräfte mit anderen Staatsangehörigkeiten – den sogenannten Drittstaaten – benötigen einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt. In der Regel ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Pflegekräfte aus Drittstaaten können nach Deutschland kommen, um:
- positiv:in ihrem erlernten Pflegeberuf zu arbeiten,
- positiv:ihren erlernten Pflegeberuf in Deutschland anerkennen zu lassen oder
- positiv:um eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf zu absolvieren.
Die Blaue Karte EU / Blue Card EU wird für Pflegefachkräfte nicht angewendet.