Eine Assistierte Ausbildung (AsA) hilft dir, eine Ausbildung zu finden oder abzuschließen. Sie hilft dir auch weiter, wenn du Schwierigkeiten in einer Einstiegsqualifizierung hast. Eine Ausbildungsexpertin oder ein Ausbildungsexperte unterstützt dich vor und/oder während deiner Ausbildung. Sie oder er organisiert zum Beispiel Nachhilfestunden für dich oder hilft dir, Probleme im Betrieb zu lösen. Weil sie immer für dich da sind, wenn du sie brauchst, werden diese Expertinnen oder Experten auch Ausbildungsbegleiterin beziehungsweise -begleiter genannt.
Assistierte Ausbildung: Unterstützung in 2 Teilen
Die Assistierte Ausbildung kann aus 2 Teilen („Phasen“) bestehen. Der erste Teil bereitet dich auf eine Ausbildung vor. Er wird darum auch „Vorphase“ genannt.
Im zweiten Teil der Assistierten Ausbildung bekommst du Unterstützung, während du bereits eine Ausbildung machst (in einem Betrieb) oder an einer Einstiegsqualifizierung teilnimmst. Dieser Teil wird „begleitende Phase“ genannt.
Assistierte Ausbildung: erster Teil
Dieser Teil der AsA ist das Richtige für dich, wenn du dir Unterstützung dabei wünschst, …
- eine Ausbildung oder ein Praktikum zu finden, um dich auf eine Ausbildung vorzubereiten,
- dich bei einem Betrieb zu bewerben,
- dich noch einmal neu für einen Beruf zu entscheiden,
- Kurse zu finden, mit denen du deine Chancen auf eine Ausbildung verbesserst – zum Beispiel Sprachkurse.
Damit du am ersten Teil der Assistierten Ausbildung teilnehmen kannst, musst du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast die Schule abgeschlossen.
- Du möchtest eine Berufsausbildung in einem Betrieb machen.
- Deine Deutschkenntnisse und deine Leistungen in der Schule sind so gut, dass du eine Ausbildung schaffen kannst.
- Bis jetzt ist es dir allein nicht gelungen, eine Ausbildungsstelle zu finden.
Es kann sein, dass deine Arbeitsagentur oder das Jobcenter vor Ort den ersten Teil der AsA nicht anbietet. Dann helfen dir deine Beraterin oder dein Berater beziehungsweise deine Vermittlungsfachkraft dabei, eine vergleichbare Unterstützung zu finden.
Der erste Teil der AsA dauert 6 Monate. Du nimmst etwa 8 Stunden pro Tag daran teil. In dieser Zeit erhältst du Unterstützung, um eine Ausbildung zu finden – zum Beispiel ein Bewerbungstraining und Praktika bei möglichen Ausbildungsbetrieben. Falls du in dieser Zeit keine Ausbildungsstelle findest, die zu dir passt, kann der erste Teil um 2 Monate verlängert werden.
Assistierte Ausbildung: zweiter Teil
Im zweiten Teil der AsA hast du viele Möglichkeiten, Unterstützung während deiner Ausbildung zu bekommen. Du erhältst zum Beispiel Hilfe dabei, …
- für Prüfungen zu lernen,
- in der Berufsschule am Ball zu bleiben,
- einen privaten Streit zu klären oder ein Problem im Betrieb zu lösen,
- deine Deutschkenntnisse zu verbessern,
- nach der Ausbildung einen passenden Job zu finden.
- Falls du deine Ausbildung in deinem Ausbildungsbetrieb nicht zu Ende machen kannst: Die AsA kann dir helfen, einen neuen Betrieb oder eine andere Ausbildung zu finden.
Damit du an der begleitenden Phase teilnehmen kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Einer der 4 folgenden Fälle muss auf dich zutreffen:
- Fall 1: Du hast einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen und benötigst Unterstützung, um die Ausbildung erfolgreich zu beenden.
- Fall 2: Du hast einen Vertrag für eine Einstiegsqualifizierung unterschrieben und brauchst Hilfe dabei, diese Qualifizierung zu schaffen.
- Fall 3: Mit Hilfe der AsA hast du deine Ausbildung abgeschlossen. Jetzt findest du keinen Job oder hast Probleme in deinem neuen Betrieb.
- Fall 4: Du hast deine betriebliche Ausbildung vorzeitig beendet und benötigst Hilfe dabei, einen neuen Ausbildungsbetrieb zu finden beziehungsweise eine weitere Berufsausbildung aufzunehmen.
Wie lange der zweite Teil einer AsA dauert, hängt davon ab, wie viel Unterstützung du brauchst. Du kannst bei Bedarf von Anfang bis Ende deiner Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung an einer AsA teilnehmen. Alternativ kannst du dir auch nur in bestimmten Situationen helfen lassen: Bereite dich zum Beispiel mit Nachhilfestunden gezielt auf eine Prüfung vor.
Kosten und finanzielle Unterstützung
Beide Teile der AsA sind für dich kostenlos. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du währenddessen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Unterstützung wird auch Berufsausbildungsbeihilfe genannt.
Dein Weg zur Assistierten Ausbildung
Du benötigst Unterstützung und möchtest an einer Assistierte Ausbildung teilnehmen. Dann informiere dich über die nächsten Schritte:
Beratungstermin vereinbaren
Frage einen Termin für ein Gespräch bei der Berufsberatung deiner Agentur für Arbeit oder deiner Integrationsfachkraft im Jobcenter an.
Beraten lassen
Im Gespräch kannst du mit deiner Berufsberatung oder deiner Integrationsfachkraft offen über deine Probleme sprechen. Gemeinsam klärt ihr, ob eine AsA das Richtige für dich ist und ob du die Voraussetzungen dafür erfüllst. Falls das der Fall ist, besprecht ihr, welche Art von Unterstützung du in der AsA brauchst.
Danach besprecht ihr, welche Dokumente die Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter von dir brauchen, damit du die AsA beantragen kannst.
Tipp:Tipp: Falls vorhanden, kannst du deinen Ausbildungsvertrag und deine Berufsschulzeugnisse in den Beratungstermin mitbringen.
Dokumente übermitteln
Mit unserem Upload-Service kannst du alle Dokumente, die die Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter von dir brauchen, einfach hochladen. Melde dich mit deinem Benutzerkonto an. Falls du kein Benutzerkonto hast: Registriere dich zunächst. Gehe in beiden Fällen in den Bereich „Anmelden“ rechts oben beziehungsweise im Menü (mobile Ansicht).
Achte darauf, dass Dokumente, die eine Unterschrift benötigen, unterschrieben sind. Wenn du noch keine 18 Jahre bist, müssen deine Eltern beziehungsweise deine Erziehungsberechtigten unterschreiben.
Wichtig: Hinweis: Du kannst die Dokumente auch mit deinem Smartphone abfotografieren und als Bilddatei hochladen.
Alternativ kannst du die Dokumente auch per Post an deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter senden.
Juristischer Text:Die rechtliche Grundlage der Assistierten Ausbildung sind die Paragrafen 74, 75 und 75a Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie Paragraf 16 Absatz 1 Nummer 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit Paragrafen 74 fortfolgende.
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