Voraussetzungen
Damit du Berufsausbildungsbeihilfe erhalten kannst, muss einer der folgenden Fälle auf dich zutreffen:
- Du nimmst an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil und unter Umständen bereitest du dich währenddessen auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vor.
- Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dein Ausbildungsbetrieb ist zu weit von deinen Eltern entfernt, um zuhause wohnen zu bleiben.
- Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem bist du über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise lebst mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammen.
- Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern.
- Du bist in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA).
Tipp:Gut zu wissen: Wenn du eine Behinderung hast, gelten für deinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besondere Regeln.
Ausschluss-Kriterien
Trifft einer der folgenden Fälle auf dich zu, hast du keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von BAB:
- Du machst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel zur Physiotherapeutin beziehungsweise zum Physiotherapeut).
- Du erhältst bereits Leistungen von einer anderen Behörde, die mit der BAB vergleichbar sind.
Unterlagen für den Antrag
Deinem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe musst du mehrere Dokumente hinzufügen:
- deinen Ausbildungsvertrag
- ein Dokument, das nachweist, wie hoch deine Ausbildungsvergütung pro Monat ist. Hinweis: Frage bei deinem Ausbildungsbetrieb nach diesem Dokument. Er kann es deiner Agentur für Arbeit direkt übermitteln.
- den Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung für das vorletzte Kalenderjahr deiner Eltern und gegebenenfalls deines Ehe- oder Lebenspartners/deiner Ehe- oder Lebenspartnerin. Hinweis: Mit diesen Dokumenten weisen deine Eltern oder dein Ehe- oder Lebenspartner/deine Ehe- oder Lebenspartnerin nach, wie viel sie verdienen.
Es kann sein, dass deine Agentur für Arbeit noch weitere Unterlagen von dir anfordert.
So geht es nach dem Antrag weiter
Hast du BAB beantragt, prüft die Agentur für Arbeit, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Sie betrachtet dabei unter anderem die Höhe deiner Ausbildungsvergütung, das Einkommen deiner Eltern beziehungsweise deiner Ehe- oder Lebenspartnerin oder deines Ehe- oder Lebenspartners. Freibeträge und Zusatzbedarfe werden berücksichtigt.
Anschließend erhältst du einen Bescheid per Post. Das ist ein Schreiben, das dich über deinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe informiert. Darin teilt dir die Agentur für Arbeit entweder mit, dass du BAB erhältst und wieviel – oder dass dein Antrag abgelehnt wurde. Erhältst du BAB, wird das Geld jeden Monat auf dein Konto überwiesen.