Ihr Betrieb mit Sitz in einem Drittstaat plant, einen Werkvertrag in Deutschland auszuführen und Beschäftigte nach Deutschland zu entsenden. Diese benötigen von der Ausländerbehörde oder Botschaft einen Aufenthaltstitel, der es ihnen erlaubt, in Deutschland zu arbeiten. Dazu müssen Sie die Zustimmung der BA zum Werkvertragsverfahren beantragen.
Betriebe aus allen anderen Staaten, zum Beispiel Ländern der Europäischen Union, benötigen keine Zustimmung.
Die Zustimmung ist immer auf den Ort bezogen, an dem Ihr Betrieb das Werk laut Vertrag ausführt.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages müssen Sie Gebühren bezahlen.