Damit Sie Kurzarbeitergeld für Ihre Beschäftigten erhalten können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Entgeltausfall
Kurzarbeitergeld wird nur gezahlt, wenn der Arbeitsausfall dazu führt, dass die betroffenen Beschäftigten weniger Entgelt erhalten. Dabei gilt: Bei mindestens einem Drittel der im betroffenen Betrieb Beschäftigten müssen im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegen.
Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses
Die Gründe, warum Arbeit in Ihrem Betrieb wegfällt, sind wesentlich dafür, ob Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Ihre Beschäftigten können Kurzarbeitergeld nur erhalten, wenn…
- wirtschaftliche Ursachen dafür gesorgt haben, dass die Arbeit ruhen muss (zum Beispiel Auftragsmangel, Auftragsstornierungen oder fehlendes Material).
oder
- ein unabwendbares Ereignis dazu geführt hat, dass Arbeit weg- oder ganz ausfällt. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen, außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse oder Brand Ihre Beschäftigten nur noch weniger als zuvor oder gar nicht mehr arbeiten können.
Kurzarbeitergeld kann nicht gezahlt werden, wenn der Arbeitsausfall branchen- beziehungsweise betriebsüblich oder saisonbedingt ist.
Arbeitsausfall vermeiden
Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um einen Arbeitsausfall in Ihrem Betrieb zu vermeiden: Ihre Beschäftigten können zum Beispiel Lager- oder Aufräumarbeiten verrichten oder vorübergehend in anderen Bereichen tätig sein. Wenn sich dadurch Kurzarbeit vermeiden lässt, müssen Ihre Beschäftigten auch Überstunden und Arbeitszeitkonten abbauen oder Erholungsurlaub nehmen.
Um Kurzarbeit zu vermeiden, müssen Minusstunden eingebracht werden, soweit dies im Rahmen der Arbeitszeitvereinbarungen zulässig ist.
Tipp:Tipp: Weitere Informationen zur Vermeidung eines Arbeitsausfalls finden Sie im FAQ zum Kurzarbeitergeld.
Vorübergehender Arbeitsausfall
Kurzarbeit kann nur gezahlt werden, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend ist. Das bedeutet, dass mit Vollarbeit in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Diese Annahme muss für die gesamte Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges gelten.
Weitere betriebliche und persönliche Voraussetzungen
Damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, muss in Ihrem Betrieb beziehungsweise in der betroffenen Betriebsabteilung mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt sein.
Die vom Entgeltausfall betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ungekündigt und arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Informationen unter anderem zu Kurzarbeitergeld für Auszubildende, arbeitsunfähige oder neu eingestellte Beschäftigte sowie Grenzgänger finden Sie im FAQ zum Kurzarbeitergeld.
Sie müssen betriebsinterne Regelungen treffen beziehungsweise Fristen beachten, wie zum Beispiel:
- positiv:Vereinbarungen mit dem Betriebsrat und Ankündigungsfristen
- positiv:eine Kurzarbeiterklausel in Arbeitsverträgen
- positiv:tarifliche Regelungen bei der Einführung von Kurzarbeitergeld
- positiv:Einzelvereinbarungen, die mit den Beschäftigten abgeschlossen werden müssen
Video: Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld informiert Sie auch das folgende Video:
Wichtig:Hinweis: Alle Videos zum Kurzarbeitergeld finden Sie in Gebärdensprache auf unserer Seite Informationen in Gebärdensprache.
Kurzarbeit für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können kein Kurzarbeitergeld erhalten.