Beim Arbeitslosengeld handelt es sich um eine Versicherungsleistung, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber eingezahlt haben. Ob und wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt daher davon ab, ob und wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit pflichtversichert oder freiwillig versichert waren.
Daneben gibt es das Bürgergeld. Das ist eine staatliche Leistung für bedürftige Arbeitsuchende und wird deshalb auch Grundsicherung für Arbeitsuchende genannt.
Informieren Sie sich, wie Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend beziehungsweise fristgerecht arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen können. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Arbeitsuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen.
Über Regelungen für EU-Angehörige informiert die „Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer“ auf ihrer Webseite Arbeitslosigkeit.
Die Informationen dieser Webseite gibt es in den folgenden Sprachen neben Deutsch:
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Español
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Ελληνικά
Hrvatski
Italiano
Magyar
Auch die Europäische Kommission informiert in allen EU-Sprachen auf ihrer Internetseite zu Arbeitslosigkeit.
Berücksichtigung von Versicherungszeiten aus einem anderen EU-Land, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Versicherungszeiten aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. Solange Sie rechtmäßig in einem EU-Land leben, gibt es unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit von der EU Möglichkeiten zur Bescheinigung Ihrer Sozialversicherungsansprüche - Standardformulare.
Arbeitsuche in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz, Brexit-Länder
In der Regel müssen Sie sich in dem Land aufhalten, das für Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit aufkommt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch zur Arbeitsuche in ein anderes EU-Land, Island, Norwegen, Liechtenstein oder die Schweiz reisen und weiterhin die Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen, auf die Sie in dem Land Anspruch haben, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben. Informieren Sie sich auf der Website „Ihr Europa“, was beim Brexit gilt und zur Übertragung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Die Informationen dieser Internetseite erhalten Sie in allen EU-Sprachen, beispielsweise in Deutsch und Englisch.
Finanzielle Unterstützung durch Bürgergeld (auch: Grundsicherung)
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft, das heißt Menschen, die mit Ihnen in derselben Wohnung zusammenleben und füreinander Verantwortung übernehmen, sind hilfebedürftig.
- Sie sind nicht von Leistungen ausgeschlossen. Für ausländische Staatsangehörige gelten Besonderheiten, zum Beispiel muss die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dazu zählt auch die Hilfe von Angehörigen, Körperschaften, Anstalten und Behörden. In Deutschland zählen zu diesen sogenannten Trägern zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Berufsgenossenschaften.
Erwerbsfähigkeit ist, wenn die oder der Hilfebedürftige in der Lage ist, in absehbarer Zeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig zu sein. Krankheit oder Behinderung können dies verhindern.
Bürgergeld bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen Sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, das bestimmte Freibeträge übersteigt, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern. Unter anderem können Sie online Bürgergeld beantragen.
Wenn Sie sich ausschließlich zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten und zuvor nicht lange genug hier gearbeitet haben, erhalten Sie Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) erst nach einem 5-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, aber hilfebedürftig sind, können Sie bis zu Ihrer Ausreise oder maximal für einen Monat innerhalb von 2 Jahren Leistungen nach dem SGB XII für Ernährung, Körperpflege und Gesundheit sowie für Unterkunft und Verpflegung erhalten (Überbrückungsleistungen). Diese Leistungen können in besonders gelagerten Härtefällen (zum Beispiel Reiseunfähigkeit) im Einzelfall über den ersten Monat hinaus bewilligt werden.