Mit dem Abschluss der Ausbildung Ihres Kindes endet in der Regel Ihr Anspruch auf Kindergeld. Sie müssen der Familienkasse deshalb vorab das bevorstehende Ausbildungsende mitteilen. Ihr Kindergeld-Anspruch bleibt nämlich so lange bestehen, bis Ihr Kind die Abschlussprüfung abgelegt und sein Zeugnis erhalten hat.
Informieren Sie die Familienkasse deshalb rechtzeitig über das voraussichtliche Ende der Ausbildung. Die dafür nötigen Formulare und Nachweise können Sie direkt online einreichen.